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27. 05. 2011

THOMAE: Bestätigungslösung ist kein Gewinn

BERLIN. Zu dem vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf zu unerlaubter Telefonwerbung erklärt der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:

Die vom Bundesrat geforderte Bestätigungslösung nützt den Verbrauchern nicht mehr, als die jetzt schon bestehende Widerrufsmöglichkeit. Bei den Opfern handelt es sich um rechtsunkundige Bürger, die sich nicht zur Wehr setzen oder die die oftmals geringfügigen Beträge einfach bezahlen, um ihre Ruhe zu haben. Das würde sich mit Einführung der Bestätigungslösung nicht ändern.

Abgesehen davon passt die Bestätigungslösung auch nicht in das System des BGB mit seinen Anfechtungs-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten. Eine Ausnahme ist für den Bereich der Vermittlung von Gewinnspielen denkbar. Hier sind die Verbraucher besonders schutzwürdig.

Die Forderung des Bundesrates, die Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung zu erhöhen, wird auch in der FDP-Bundestagsfraktion schon diskutiert. Bußgelder müssen Telefonabzockern weh tun. Wenn die Bußgelder höher sind als die Gewinne, die Gauner durch unerlaubte Telefonwerbung erzielen, wird das dahinter stehende Geschäftsmodell durchkreuzt und insgesamt unattraktiv.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
515-Thomae-Telefonwerbung.pdf (2011-05-27, 130.95 KB)


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